Mitgliedschaft

Die VEEK bietet Ihnen ein wertvolles Netzwerk, interessante Events und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

Mit rund 1.000 persönlichen Mitgliedern ist die Versammlung Ehrbarer Kaufleute zu Hamburg e.V. eine der größten werteorientierten Vereinigungen Deutschlands. Uns eint eine gemeinsame Haltung.

Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen, heißen wir Sie gerne in der VEEK willkommen! Die Mitgliedschaft kann elektronisch beantragt werden. Fragen zur Mitgliedschaft beantworten wir Ihnen jederzeit gern.

Haltung zeigen

Die Mitgliedschaft in der VEEK ist Ausdruck einer persönlichen Haltung. Wir stehen für werteorientiertes Handeln, ausgewogen zwischen kaufmännischem Streben und sozialer Verantwortung.

Einzigartiges Netzwerk

Die VEEK bietet ihren Mitgliedern ein einzigartiges Netzwerk, das viel mehr ist als ein LinkedIn-Feed. Wir kennen uns persönlich und tauschen uns im echten Leben miteinander aus.

Spannende Events

DIe VEEK veranstaltet eine ganze Reihe sehr unterschiedlicher Events: Vom Stammtisch bis zum Webinar, von der Unternehmensbegehung bis zum Dialog im Michel.

Jahresschlussversammlung

Am Ende eines jeden Jahres kommen wir in der Handelskammer Hamburg zusammen und hören den Bericht des Präses der Handelskammer über die wirtschaftliche Situation und setzen selbst Impulse für das darauffolgende Jahr.

Voraussetzungen

Die Mitgliedschaft in der VEEK ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

  • Mitglieder der VEEK können Kaufleute oder Unternehmer:innen aus Hamburg und Umgebung sein, die in leitender Position unternehmerische Budget- und Personalverantwortung tragen.
  • Mitglieder erkennen die Satzung und das Leitbild der VEEK als verbindlich an.
  • Antragstellende müssen zwei Mitglieder des Vereins als Bürgen benennen, die bereit sind, über das neue Mitglied Auskunft zu erteilen.

Sie würden sich gerne einmal uns über die Mitgliedschaft unterhalten? Schreiben Sie uns!

FAQ

Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um die Mitgliedschaft in der VEEK!

Sie wissen noch nicht, ob die Mitgliedschaft das Richtige für Sie ist?

Sie finden den Mitgliederbereich unter veek.social.

Sie können die Mitgliederschaft über ein elektronisches Formular beantragen.

Die Satzung der VEEK bildet die rechtliche Grundlage für jede Mitgliedschaft. Mitglieder erkennen die Regelungen der Satzung und das Leitbild der VEEK an.

Antragstellende müssen zwei Mitglieder des Vereins benennen, die bereit sind, über das neue Mitglied Auskunft zu erteilen. Eine Mitgliederliste können Sie bei der Geschäftsstelle anfordern. Sollten die Antragsstellenden in der Mitgliederliste keine zwei Bürgen finden, besteht die Möglichkeit, zweimalig als Gast an unseren öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen oder ein Gespräch mit Mitgliedern des Vorstands zu suchen.

Die Geschäftsstelle prüft die Aufnahmeunterlagen und schreibt die Bürgen an. Nachdem die Bürgen geantwortet haben, leitet die Geschäftsstelle das Aufnahmebegehren an den Engeren Vorstand weiter. Dieser entscheidet gemäß Satzung abschließend über die Aufnahme. Nach Prüfung erhält der Antragssteller per E-Mail eine Mitteilung über sein Aufnahmebegehren.

Die Geschäftsstelle bearbeitet mehrere Anträge in gesammelter Form, so dass die Aufnahme zwischen vier und sechs Wochen dauern kann.

Bei Aufnahme in die VEEK ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 250,- € zu entrichten.

Über die Höhe der Aufnahmegebühr entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Höhe der Aufnahmegebühr darf die Höhe des Mitgliedsbeitrags nicht übersteigen.

Die Mitgliedschaft erfordert die Zahlung eines Jahresbeitrags von derzeit 250,- €.

Der Jahresbeitrag wird einmal jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt (Artikel 13 der VEEK-Satzung).

Als VEEK-Mitglied können Sie sich im Rahmen unserer Projekte, bei Veranstaltungen oder in unseren Ausschüssen aktiv einbringen.

Die Koordination aller Aktivitäten obliegt der Geschäftsstelle, die Ihnen jederzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht (per E-Mail an veek@veek-hamburg.de oder via Telefon unter +49 40 36008962).

Der Austritt aus der VEEK ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Hierfür muss bis zum Ende des dritten Quartals eine Austrittserklärung an den Vorstand übermittelt werden.

Weitere Informationen zum Ende der Mitgliedschaft finden sich in Artikel 11 und 12 der VEEK-Satzung.