Whistleblowing: Mehr Compliance – oder mehr Misstrauen?

Hinweisgebersysteme sind wichtig – aber es braucht kein Gesetz dafür 

Die erste Ausgabe in 2026 der VEEK-Webinar-Reihe „VEEK-Best Practices: in herausfordernden Zeiten ehrbar erfolgreich sein“ beschäftigte sich mit der Frage „Whistleblowing: Mehr Compliance – oder mehr Misstrauen?“.

Dr. Malte Passarge, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von PRO HONORE e.V., rät zu Aufmerksamkeit, aber eben auch Pragmatismus beim Umgang mit Compliance und Wirtschaftskriminalität.

Wir danken allen Teilnehmenden herzlich für den regen Austausch und die vielen wertvollen Beiträge.Sollten Sie das Webinar verpasst haben oder die Inhalte noch einmal ansehen wollen, stellen wir Ihnen hier gerne die Aufzeichnung zur Verfügung:

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„Das Hinweisgeberschutzgesetz hat Bürokratie gebracht und sein Ziel „Hinweisgeberschutz“ klar verfehlt!“ So deutlich kritisiert Dr. Malte Passarge, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, die seit über zwei Jahren auch für deutsche Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden bestehende Pflicht, eine Hinweisgebersystem einzuführen. Die Zahl der gemeldeten Fälle bewege sich weit unterhalb der vom Gesetzgeber angenommen Verstöße, so dass Passarge schlussfolgert: „Die Verhältnisse in der deutschen Wirtschaft sind bei weitem nicht so schlimm, wie sie die Politik unterstellt oder befürchtet hat“.

Gleichzeitigt tritt er als Geschäftsführer von PRO HONORE e.V., einer über 100-jährigen Vereinigung gegen unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität, vehement für die Rolle von Compliance-Strukturen und -Instrumenten gerade auch in mittelständischen Unternehmen ein. Mit der externen Hinweisgeberstelle, die auch von der VEEK und der Handelskammer Hamburg unterstützt wird, und dem Hamburger Compliance-Zertifikat bietet PRO HONORE e.V. auch zwei niederschwellige Werkzeuge zur Stärkung des Fairplay-Gedankens in der Wirtschaft an.

Seit über 20 Jahren gibt es die „Hamburger Vertrauensstelle“ als „starke Nummer gegen Wirtschaftskriminalität“, wie der Slogan heißt. Anonym können dort begründete und nachvollziehbare Anhaltspunkte auf Straftaten oder unzulässige Geschäftspraktiken gemeldet werden. Passarge, der die meisten Anrufe persönlich entgegennimmt, kann aus seinen Erfahrungen berichten, dass hierdurch nicht das Denunziantentum gefördert wird: „Fast alle Hinweisgeber wollen einen Missstand beseitigen und nicht bloß den lästigen Mittbewerber schädigen“, so seine Erkenntnis. Denn: Der Begriff Whistleblowing stammt aus dem Englischen („to blow the whistle“ = in eine Pfeife blasen) und leitet sich metaphorisch von Schiedsrichtern oder Polizisten ab, die mit einem Pfeifton ein Foul oder eine Regelverletzung markieren. 

Am Ende des Webinars hat Dr. Malte Passarge noch drei Tipps für alle Unternehmen, die sich mit Compliance und Hinweisgebersystemen beschäftigen (müssen): 

  • Nehmen Sie Hinweise und Hinweisgeber ernst, denn es geht hier in der Regel nicht um Querulantentum, sondern um wertvolle Hinweise zur Verbesserung von Strukturen und Prozessen wie auch um die Abwendung von Schaden vom Unternehmen.

  • Definieren Sie klare Verantwortlichkeiten und Prozesse für Compliance- und Hinweisgebersysteme. Denn es geht hierbei um viel: Um die Reputation, juristische Verantwortung und Unternehmenswerte.

  • Nehmen Sie Ihre Mitarbeitenden mit – durch Schulung und Information. Damit wird auch eine offene und transparente Unternehmenskultur gefördert, die Hürden abbaut und eine Fehlerkultur zulässt.

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